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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12   

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https://dejure.org/2012,20536
LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12 (https://dejure.org/2012,20536)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2012 - 8 Sa 682/12 (https://dejure.org/2012,20536)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 8 Sa 682/12 (https://dejure.org/2012,20536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12
    Unabhängig von der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs ist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der nicht gewährte Urlaub gem. § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten (vgl. dazu BAG, Urteile vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538; vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - NZA 2010, 1011; vom 09.08.2011 - 9 AZR 352/10 - BB 2011, 2035; vom 03.12.2011 - 9 AZR 399/10 - NZA 2012, 514).
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12
    Unabhängig von der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs ist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der nicht gewährte Urlaub gem. § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten (vgl. dazu BAG, Urteile vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538; vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - NZA 2010, 1011; vom 09.08.2011 - 9 AZR 352/10 - BB 2011, 2035; vom 03.12.2011 - 9 AZR 399/10 - NZA 2012, 514).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12
    Seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2006 (12 Sa 486/06) konnten Arbeitnehmer nicht mehr davon ausgehen, dass die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Unabdingbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs unverändert fortgeführt würden (so auch BAG, Urteil vom 13.12.2011, a. a. O., Rz. 32).
  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 595/97

    13. Monatsgehalt - Beschäftigungsverbote nach §§ 3 , 6 MuSchG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12
    Damit stellt die Sonderzahlung einen Vergütungsbestandteil dar, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden ist, mit dem kein weitergehender Zweck verfolgt wird und der somit als eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, mithin als Entgelt im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzusehen ist (vgl. nur BAG, Urteil vom 14.03.2012 - 10 AZR 112/11 - zitiert nach juris, vom 25.11.1998 - 10 AZR 595/97 - EzA Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation, Prämie).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12
    Da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zur so genannten Surrogatstheorie Urlaubsansprüche am Ende des Urlaubsjahres bzw. mit Ablauf des Übertragungszeitraumes gem. § 7 Abs. 3 BUrlG verfielen und tarifvertragliche Ausschlussfristen weder auf den tariflichen noch auf den gesetzlichen Urlaub wegen deren eigenständigen Zeitregimes anzuwenden waren (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 AZR 549/91 - AP Nr. 23 zu § 1 BUrlG), haben die Tarifvertragsparteien mit der Unterwerfung der Urlaubs- und Urlaubsentgeltansprüche unter die Verfallfrist von einem Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch unerfüllten Ansprüche des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit dessen Urlaubsansprüchen erfassen wollen.
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 160/04

    Urlaubsentgelt - Ausschlussfristen - Auslegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12
    Dabei ist eine an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfende, kurze Verfallfrist in Tarifregelungen nicht unüblich, entspricht dem Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien nach einer zeitnahen Abwicklung ihrer Rechtsbeziehungen im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und hält sich damit noch im Regelungsspielraum der Tarifvertragsparteien (so auch BAG, Urteil vom 19.04.2005 - 9 AZR 160/04 - ZTR 2006, 138, zum Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Bayern).
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12
    Damit stellt die Sonderzahlung einen Vergütungsbestandteil dar, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden ist, mit dem kein weitergehender Zweck verfolgt wird und der somit als eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, mithin als Entgelt im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzusehen ist (vgl. nur BAG, Urteil vom 14.03.2012 - 10 AZR 112/11 - zitiert nach juris, vom 25.11.1998 - 10 AZR 595/97 - EzA Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation, Prämie).
  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

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